Über die Kanzlei

Kanzleigeschichte

Die Kanzlei Demirci & Kollegen wurde im Jahre 1998 durch Herrn Rechtsanwalt Erdoğan Demirci gegründet. Seit Anfang 2009 wird die Kanzlei Demirci & Kollegen von Herrn Rechtsanwalt Demirci alleine geführt. Inzwischen besteht unser Team aus mehreren Rechtsanwälten, die alle neben der deutschen mindestens auch die türkische Sprache beherrschen, und zwei weiteren Mitarbeitern.

Unterstützt werden wir durch ein kompetentes Sekretariat.

Kanzleiprofil

Da anwaltliche Beratung und Betreuung ihrer Natur nach eine Dienstleistung ist, sehen wir uns als ein Dienstleistungsunternehmen.

Eine schnelle, sorgfältige, kompetente, erfolgsversprechende und verantwortungsbewußte Erledigung der uns übertragenen Mandate ist für uns selbstverständlich und wir fühlen uns verpflichtet, Ihrem Vertrauen in unsere Kanzlei, den Sie uns durch die Mandatsübertragung übermitteln, gerecht zu werden.

Denn: Unsere Mandanten stehen im Mittelpunkt und ihr Vertrauen und ihre Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel.

Unsere Kanzlei bietet umfassenden Service sowohl für nationale/internationale Unternehmen und Unternehmer in wirtschaftsrechtlichen Fragen, als auch für Privatpersonen in klassischen Rechtsgebieten wie z.B. Familien- , Miet- oder Arbeitsrecht; dies sowohl in Deutschland als auch in der Türkei und als auch in weiteren europäischen Ländern wie z.B. in Italien, Schweiz, Frankreich, Österreich.

Die intensive rechtliche Beratung und Betreuung unserer Mandanten sichern wir durch einen hohen Spezialisierungsgrad in unserer Kanzlei: jeder unserer fachkompetenten Anwälte/ innen setzt seinen/ihren Schwerpunkt auf ein anderes Rechtsgebiet und kann somit auf die jeweiligen Probleme der Mandanten – ob beratend, vertragsgestaltend oder konfliktlösend – optimal eingehen.

Wir streben ein kommunikatives Verhältnis mit Ihnen als Mandanten an : denn durch einen ausgeprägten Informationsaustausch zwischen Rechtsanwalt und Mandant und eine kontinuierliche, individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten können wir sowohl bei außergerichtlicher Beratung als auch bei gerichtlicher Vertretung schneller zu einer Lösung Ihrer juristischen Probleme gelangen und somit unser Ziel, ihre Zufriedenheit, erreichen.

Bei unternehmerischen Vorhaben und Projekten betreuen und beraten wir Sie sowohl in Deutschland als auch in der Türkei, z.B. bei Gründung von Gesellschaften von türkischen Unternehmen in Deutschland oder auch bei Vertragsschluss mit Vertragspartnern in der Türkei stehen wir gerne an Ihrer Seite.

Unseren hohen Servicestandard gewährleisten wir durch moderne Kommunikationsmittel in unseren Kanzleiräumen (z.b. juristische Onlinedatenbank), einer umfangreichen Bibliothek sowie durch eine ständige Optimierung unserer Arbeitsmethoden. Unsere Mitarbeiter bilden sich ständig weiter und sind stets auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung.

Tätigkeitsschwerpunkte

Unsere Kanzlei hat folgende Tätigkeitsschwerpunkte:

♦ Arbeitsrecht
♦ Ausländerrecht
♦ Erbrecht
♦ Familienrecht
♦ Franchising
♦ Gesellschats-und Handelsrecht
♦ Marken- und Patentrecht
♦ Mietrecht
♦ Privatinsolvenz
♦ Recht des unlauteren Wettbewerbs
♦ Schadensersatzrecht
♦ Strafrecht
♦ Türkisches Recht
♦ Urheberrecht

Natürlich beraten wir Sie auch außergerichtlich im Rahmen von Streitschlichtungen oder im Rahmen von Vertragsgestaltungen. Außerdem erstellen wir Testamente sowie Gutachten in den jeweiligen Fachgebieten, die für den Erfolg eines Rechtsstreites oder in der Entscheidungsfindung maßgeblich sein können.

Kooperationen

Die Fragestellungen aus Rechtsgebieten, die nicht zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören, erledigen wir auf Grund unserer hervorgehenden Kontakte zu anderen Kanzleien in Zusammenarbeit mit anderen fachkompetenten Kollegen.

Außerdem besteht regelmäßig eine kooperative Zusammenarbeit mit Kanzleien in der Türkei, insbesondere in Istanbul, Ankara, Sakarya, Izmir, Adana und Antalya. Diese Kollegen vertreten zuverlässig und kompetent auch unsere Mandanten vor türkischen Gerichten.

Honorare

Genau wie die Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung oder Beratung ist die Beratung oder Verfolgung von Rechtsangelegenheiten durch den Rechtsanwalt eine zu vergütende Dienstleistung. Mit der Übergabe von Informationen an den Anwalt und der Bitte um Überprüfung und Beratung entsteht das Mandatsverhältnis.

Selbstverständlich geben wir Ihnen vor Auftragserteilung auf Wunsch Auskunft über die Kosten, die Ihnen voraussichtlich durch unsere Tätigkeit entstehen. Die Gebühren für die Einschaltung eines Rechtsanwalts richten sich nach den gesetzlich festgelegten Grundsätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes(RVG). Jeder Rechtsanwalt rechnet somit nach denselben gesetzlichen Vorschriften ab. In der Mehrzahl der Fälle richtet sich das Honorar ohne Beachtung des Zeitaufwands nach der Höhe des Streitwertes. In Fällen, in denen die Gebühren zum Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts im Mißverhältnis stehen, läßt das RVG auch die Vereinbarung eines Honorars nach Zeitaufwand zu. Dem Anwalt ist es grundsätzlich nicht gestattet, höhere oder geringere Gebühren zu verlangen als die, die im RVG festgesetzt sind.

Wenn und soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, tritt diese für die nach dem Gesetz anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten ein. Ob eine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, richtet sich nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB), die Ihnen bei Vertragsschluss übergeben wurden. Ihnen als Versicherungsnehmer obliegt es, die Versicherung vor Klageeinreichung über den vollständigen Sachverhalt und die Erfolgsaussichten der Klage zu informieren, anderenfalls kann die Versicherung bereits aus diesem Grund jegliche Zahlung verweigern. Beachten Sie jedoch, dass Sie und nicht die Rechtsschutzversicherung Vertragspartner und Gebührenschuldner unserer Kanzlei sind.

Auf Wunsch sind wir gerne bereit für Sie die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung zu erwirken und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu übernehmen, die hierfür anfallende gesetzliche Gebühr von 3/10 aus dem Kostenwert ist relativ gering.

Sollten Sie ein geringes Nettoeinkommen haben (…….) können Sie für eine Klage Prozesskostenhilfe und für eine anwaltliche Beratung Beratungshilfe beantragen. Formulare hierfür stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung (s.Downloads). Beratungshilfe müssen Sie bei der zuständigen Stellen an den Amtsgerichten beantragen.

Der Erfolg unserer Tätigkeiten hängt von der richtigen und vollständigen Information durch Sie ab. Übergeben Sie uns alle wesentlichen Unterlagen sowie eventuelle Korrespondenz. Beachten Sie, dass im Gerichtsverfahren vor den Gericht Fristen gesetzt werden, die unbedingt einzuhalten sind. Allein durch die Nichteinhaltung einer solchen Frist kann ein Prozess verloren gehen. Stellen Sie uns daher rechtzeitig vor Fristablauf die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Besprechungstermin. Nur so haben wir die Möglichkeit, Ihren Fall sorgfältig vorzubereiten und zu prüfen und die für das gerichtliche Verfahren entscheidenden Schriftsätze auszuarbeiten.

Zu unserer und Ihrer Absicherung hat unsere Kanzlei eine Vermögenshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die bei Eintrittspflicht im Schadensfall bis zu einem Betrag in Höhe von € 500.000,– haftet.